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Wer macht was?

Die verschiedenen Bereiche im Jobcenter München

Die Jobcenter in den Sozialbürgerhäusern bestehen im Kern aus dem Eingangsbereich, die sogenannten Eingangszonen, dem Bereich Leistungssachbearbeitung und dem Vermittlungsbereich Markt und Integration.

Im folgenden Text erhalten Sie Informationen zur Funktion der einzelnen Teilbereiche.

Eingangszone: Sie ist die erste Anlaufstelle für unsere Kundinnen und Kunden und hat damit eine Schlüsselfunktion für die Steuerung des Kundenzugangs. Hier bringen die Kundinnen und Kunden ihre Anliegen vor, erhalten Auskünfte und werden an die jeweiligen Fachbereiche weitergeleitet. Sie erhalten zum Beispiel Termine für persönliche Beratungsgespräche, für die Antragstellung, für die Zuleitung und den Zugang zu anderen sozialen Einrichtungen oder die dazugehörigen Hilfsangebote. Kundinnen und Kunden können seit Kurzem den KundenTerminDesk nutzen, um online Termine zur Neuantragstellung oder zur Mitteilung einer Arbeitsaufnahme zu vereinbaren.

Leistungssachbearbeitung: Hier werden Anträge auf Geldleistungen nach dem SGB II bearbeitet, bewilligt und ausbezahlt. Kundinnen und Kunden werden im Hinblick auf Fragen, Anliegen und mögliche Ansprüche auf SGB-II-Leistungen beraten. Die Akten der Kundinnen und Kunden werden im Jobcenter München elektronisch über die eAkte geführt. Außerdem steht ihnen das Online-Angebot jobcenter.digital zur Verfügung, z.B. für die Verlängerung des Weiterbewilligungsantrages oder zur Mitteilung von Veränderungen wie etwa eines Umzugs.

Arbeitsvermittlung: Qualifizierte Integrationsfachkräfte unterstützen unsere Kundinnen und Kunden individuell und situationsgerecht in persönlichen Beratungsgesprächen, per Telefon oder per Videoberatung. Im Mittelpunkt steht das Ziel, die Kundinnen und Kunden dabei zu unterstützen, eine Ausbildung oder eine Beschäftigung aufzunehmen, damit sie ihren Lebensunterhalt wieder aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Die Integrationsfachkräfte beraten unter anderem über die Möglichkeiten einer beruflichen Weiterbildung, zu Förderungen zur Aufnahme einer Arbeitsstelle oder zu Arbeitgeberleistungen bei einer Einstellung.

 

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