Jede finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter wird individuell besprochen und entschieden. Grundsätzlich sind Förderungen stets rechtzeitig im Vorfeld der zu fördernden Maßnahme zu beantragen.
Bitte nehmen Sie deshalb rechtzeitig vor Beginn der Förderung Kontakt mit uns auf.
Gerne beraten wir Sie zu den Eckdaten und Voraussetzungen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Seite des Arbeitgeberservices.
Der Lohnzuschuss gleicht den Mehraufwand bei einer Neueinstellung aus. Dieser entsteht beispielsweise durch eine überdurchschnittlich lange Einarbeitungszeit oder durch eine noch notwendige Kurzqualifizierung. Der Zuschuss orientiert sich in Höhe und Dauer an der zu erwartenden individuellen Arbeitsleistung.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Agentur für Arbeit zum Thema Eingliederungszuschuss.
Der Start in ein neues Arbeitsverhältnis kann besonders nach einer längeren Arbeitslosigkeit erschwert sein. Das Jobcenter bietet Lohnzuschüsse für die Dauer von 2 Jahren oder von 5 Jahren, abhängig von der Dauer der Arbeitslosigkeit, um den Mehraufwand auszugleichen. Des Weiteren stellt das Jobcenter ein begleitendes Coaching zur Verfügung, um das neue Arbeitsverhältnis zu stabilisieren. Dazu finden Sie nähere Informationen in der Rubrik Arbeit.
Mit einer Beschäftigungsperspektive in Ihrem Unternehmen können wir arbeitsuchenden Personen eine passgenaue berufliche Qualifizierung anbieten. Bitte kommen Sie im konkreten Fall auf uns zu. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.
Einkünfte aus gering- oder nicht-qualifizierten Tätigkeiten reichen nicht immer zur Existenzsicherung und müssen durch das Jobcenter ergänzt werden. Wir fördern deshalb die berufliche (Weiter-) Qualifizierung bereits Beschäftigter. Auf Anfrage durch das Unternehmen prüfen wir die finanzielle Unterstützung bei anfallenden Lehrgangskosten sowie eine Bezuschussung des Arbeitsentgelts während der freigestellten Lehrgangszeiten.
Gerne können Sie Ihre Fragen zu dieser Förderung an unseren Arbeitgeberservice richten
per E-Mail: Jobcenter-Muenchen.AGS-QCG@jobcenter-ge.de *
oder telefonisch: 089 45355 1488.
*Bitte beachten Sie: Eine E-Mail ist nicht sicher. Daher erfolgt die Antwort in der Regel per Brief. Für eine sichere elektronische Kommunikation nutzen Sie gerne unsere digitalen Services.
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