In Zeiten, in denen die Energiepreise immer weiter steigen, ist es notwendig, das eigene Verbraucherverhalten zu hinterfragen. Es ist wichtig zu wissen, wie und wo genau Energie eingespart werden kann. Zu diesem Thema bieten Ihnen die Stadtwerke München und die Verbraucherzentrale Bayern eine Energieberatung an. Nutzen Sie diese und sparen Sie nicht nur Energiekosten, sondern gleichzeitig CO2.
Wenn Sie gerade Geld vom Jobcenter erhalten, bekommen Sie bereits eine finanzielle Unterstützung für Strom über die dafür berechneten Pauschalen in Ihrem Regelbedarf. Zusätzliche Zahlungen für Strom sind in den Geldleistungen vom Jobcenter nicht vorgesehen.
Bitte überweisen Sie Ihre monatlichen Stromabschlagszahlungen selbständig an Ihr Versorgungsunternehmen.
Sollten Sie die Abschlagszahlungen für Strom einmal nicht bezahlen können, kontaktieren Sie unbedingt und zeitnah Ihr Versorgungsunternehmen. Sie können auch die Angebote zur Beratung in den Sozialbürgerhäusern in Anspruch nehmen. So vermeiden Sie hohe Kosten für Mahngebühren, Säumniszuschläge oder im schlimmsten Fall Vollstreckungskosten.
Liegt Ihnen die Jahresabrechnung für Strom Ihres Energieversorgungsunternehmens vor und Sie können den Nachzahlungsbetrag nicht selbst bezahlen? Dann reichen Sie die Jahresabrechnung mit einem Antrag auf Übernahme über jobcenter.digital im Jobcenter München ein. Ob wir ein Darlehen übernehmen können, prüfen wir, wenn die weiteren Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen vorliegen. Hier können sich über die weiteren Voraussetzungen informieren.
Nicht nur die Stromkosten steigen, sondern auch die Kosten für das Heizen der Wohnung. Hierzu gehören neben den Abschlagszahlungen auch der Kauf von Brennstoffen wie zum Beispiel Heizöl, Kohle oder Pellets. Erhalten Sie Geldleistungen vom Jobcenter, reichen Sie Nachweise Ihres Vermietenden oder des Versorgungsunternehmens zur Erhöhung Ihrer Heizkostenvorauszahlungen bzw. die Rechnung über den Brennstoffkauf über jobcenter.digital beim Jobcenter ein.
Wenn Sie derzeit kein Bürgergeld beziehen, aber Ihr Einkommen zu gering ist, den Nachzahlungsbetrag der Jahreskostenabrechnung für Heizkosten zu bezahlen, können Sie ab dem 16.01.2023 Mittel aus dem Wärmefonds beantragen. Alle Personen, die im Stadtgebiet München wohnen und eine Heizkostenabrechnung erhalten, können einen Antrag stellen. Wo Sie den Antrag stellen können, wer Sie bei der Antragstellung unterstützen kann und wer genau anspruchsberechtigt ist, lesen Sie auf der Homepage der SWM.
Die finanzielle Belastung für Ihre Wohnung ist so hoch, dass Sie diese nicht mehr aus eigenem Einkommen sicherstellen können?
Dann prüfen Sie über den WohngeldPlus-Rechner 2023, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben.
Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie
Wenn Sie keinen Anspruch auf Wohngeld haben, dann stellen Sie einen Antrag auf Geldleistungen im Jobcenter München.
Reicht Ihr Einkommen nicht aus, den Nachzahlungsbetrag der Jahreskostenabrechnung für Heizkosten und Betriebskosten zu begleichen? Dann stellen Sie einen Antrag auf Geldleistungen im Jobcenter München. Weitere Informationen zur einmaligen Heizkostenübernahme finden Sie in unserem Flyer.
Einfach und bequem können Sie digital einen Antrag über jobcenter.digital stellen oder vereinbaren Sie online einen Termin, wenn Sie persönlich kommen möchten.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.
Gerne können Sie auch telefonisch mit uns in Kontakt treten.
Diese Website benötigt Cookies. Einige von ihnen sind essenziell, während andere helfen, diese Website zu verbessern und spezielle Services ermöglichen. Diese Website verwendet keine Marketing-Cookies.
Individuelle Cookie-Einstellungen
Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Cookie-Informationen einblendenCookie-Informationen ausblenden
Inhalte von Social Media Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Sie Cookies von externen Medien akzeptieren, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte von Ihnen keiner manuellen Zustimmung mehr.
Cookie-Informationen einblendenCookie-Informationen ausblenden