Als gemeinsame Einrichtung unterliegt das Jobcenter München dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Den zugrundeliegenden Gesetzestext finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Justiz.
Der Aktenplan SGB II der Bundesagentur für Arbeit und der gemeinsamen Einrichtungen (gE) SGB II der Bundesagentur für Arbeit ist hier abrufbar.
Das Organigramm zeigt Ihnen den Aufbau, die Struktur und die Aufgabenverteilung des Jobcenter München.
Bei konkreten Fragen oder direkten Anliegen wenden Sie sich bitte an das Jobcenter München.
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