Das so genannte Teilhabechancengesetz will Menschen eine Chance geben, die sehr lange nicht gearbeitet haben. Eine längere Arbeitslosigkeit bedeutet nicht, dass Ihre Ausbildung oder Ihr gelerntes Wissen nicht mehr gefragt sind.
Sie sind schon mehrere Jahre arbeitslos? Sie möchten wieder arbeiten und in Zukunft einen Job haben, den Sie gerne machen? Nach langer Zeit ohne Arbeit wissen Sie vielleicht nicht, wie Sie eine neue Arbeitsstelle finden können.
Wir unterstützen Ihren beruflichen Neustart mit einer persönlichen Förderung. Ziel ist eine möglichst dauerhafte Tätigkeit – auch im Anschluss an die Förderung.
Das Team „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Jobcenter München kann Sie unterstützen. Wir haben passende Unternehmen und viele Möglichkeiten, gemeinsam Ihre Ziele zu erreichen.
Besonders Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung (mind. 50%) und (Allein-) Erziehende werden bei der Arbeitsaufnahme gezielt unterstützt.
Wen fördert die Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II)?
Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer.
Wen fördert die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II)?
Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer.
Gemeinsam können wir mit Ihnen neue, langfristige Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt verwirklichen!
Über unsere Hotline können Sie telefonisch einen Beratungstermin vereinbaren. Oder melden Sie sich Online für einen Gesprächstermin an.
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