Herzlich willkommen auf der Internetseite des Jobcenter München! Wir sind zuständig für die Umsetzung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Hier finden Sie grundlegende Informationen rund um die Themen Arbeit und Ausbildung, Unterstützungsleistungen und Fördermöglichkeiten, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche.

Der „Career Day Munich“ öffnet am 06. Mai zum fünften Mal seine Tore für alle die auf Jobsuche sind!
Gemeinsam mit 30 Unternehmen und Kooperationspartnern präsentiert das Jobcenter München individuelle Beratung und Stellenangebote in unterschiedlichsten Branchen im gesamten Stadtgebiet.
Mehr >Gemeinsam mit der Familienkasse und der Agentur für Arbeit hat das Jobcenter München die Beratungstage für Familien ins Leben gerufen, bei dem Alleinerziehende, Eltern und werdende Eltern sich über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten informieren können. Der nächste Beratungstag findet am 19.05. von 13-15 Uhr statt.
Mehr >Wir sind weiterhin für Sie da.
Das Jobcenter München steht allen Leistungsberechtigten natürlich weiterhin unverändert zur Seite. Wichtig: Wer Unterstützung braucht, bekommt sie. Das ist auch der Kern der Grundsicherung und das bleibt so. „Bürgergeld“ heißt künftig „Grundsicherungsgeld“. Die Höhe der Geldleistung, die Leistungsbeziehende erhalten, ändert sich dadurch vorerst nicht.
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Der Deutsche Bundestag hat am 05. März 2026 den Gesetzentwurf zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende verabschiedet. Abschließend muss der Bundesrat das Gesetz noch billigen.
Es ergeben sich Veränderungen im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II), die ab dem 01. Juli 2026 schrittweise in Kraft treten sollen. Am Prinzip der Solidarität wird festgehalten: Wer in Not ist, dem wird geholfen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat aktuelle Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Umgestaltung der Grundsicherung unter FAQs (Frequently Asked Questions) für Sie zusammengestellt.
Das Leistungsrechtsanpassungsgesetz sieht vor, dass Geflüchtete aus der Ukraine, die ab dem 01. April 2025 eingereist sind sowie eine entsprechende Fiktionsbescheinigung nach diesem Datum erhalten haben, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, sofern sie bedürftig sind. Das Gesetz soll voraussichtlich zum 01. Juli 2026 in Kraft treten.
Es ändern sich damit die Zuständigkeiten. Anstelle des Bürgergeldes (Jobcenter) greift für bestimmte Personengruppen das Asylbewerberleistungsgesetz (Landeshauptstadt München).
In den ausführlichen FAQs (Frequently Asked Questions) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) finden Sie bereits jetzt wichtige Informationen zur geplanten Rechtsänderung.
Haben Sie Fragen rund um das Thema Antragstellung, Ansprüche und Leistungen? In den ausführlichen FAQs (Frequently Asked Questions) werden viele Ihrer Fragen direkt beantwortet.
Mit der Jobcenter-App haben Sie jederzeit und von überall aus über Ihr Smartphone Zugriff auf Ihr Jobcenter. Für Informationen, Anträge, Nachrichten und Termine. Probieren Sie es aus: Ab sofort kann die Jobcenter-App mit einem Klickdummy getestet werden. Zum Dummy kommen Sie direkt hier.
Die Jobcenter-App können Sie im Google Play Store oder im Apple App Store einfach und kostenlos herunterladen.
Jobcenter-Geschäftsführerin Anette Farrenkopf eröffnete am 4. Dezember 2025 vor dem Sozialbürgerhaus Laim-Schwanthalerhöhe zusammen mit Hausleiter Luca Bothe und CUP-Projektleiterin Susanne Grandt das CUP-Mobil.
Mehr >Ab sofort steht die neue Jobcenter-App für Bürgerinnen und Bürger zum Download bereit.
Mehr >Für Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit und deren Familienmitglieder wird die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung erneut verlängert.
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