Das Jobcenter München fördert die inklusive Gesellschaft. Deshalb setzen wir uns dafür ein, Menschen mit Behinderung eine Selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am regulären Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Wir beraten Ihr Unternehmen gerne zu Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten bei der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an die Fachstelle für berufliche Wiedereingliederung (Fachbereich Reha im Jobcenter München):
E-Mail: jobcenter-muenchen.reha-sb@jobcenter-ge.de *
oder an unseren Arbeitgeberservice.
*Bitte beachten Sie: Eine E-Mail ist nicht sicher. Daher erfolgt die Antwort in der Regel per Brief. Für eine sichere elektronische Kommunikation nutzen Sie gerne unsere digitalen Services.
Bei der einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber in Bayern (EAA) erhalten Sie als Arbeitgeberin und Arbeitgeber Informationen, Beratung und Unterstützung rund um die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
Website der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber in Bayern: www.eaa-bayern.de
Kostenlose bayernweite Rufnummer: 0800 90 40 001
Zusammenfassende Informationen erhalten Sie im Flyer der EAA München.
Ihre EAA München erreichen Sie hier:
Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber München
Ridlerstr. 55
80339 München
Ansprechpartner Herr Weier
Telefon: 08161 9699086
E-Mail: ansprechstelle.muenchen@eaa-bayern.de
Die Initiative Inklusion unterstützt unter anderem die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung ab 50 Jahren. Unternehmen können für jeden neu geschaffenen Arbeitsplatz sowie für die erstmalige Besetzung eines bereits bestehenden Arbeitsplatzes bis zu 10.000 Euro beantragen. Der Antrag ist vor Beginn des Arbeitsverhältnis beim Inklusionsamt Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zu stellen.
Eine umfängliche Schilderung der Initiative Inklusion finden Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Dieser Lohnzuschuss zielt darauf ab, den Mehraufwand des Unternehmens auszugleichen, der bei einer Neueinstellung entsteht. Der Zuschuss orientiert sich in Höhe und Dauer an der anzunehmenden individuellen Arbeitsleistung. Der Eingliederungszuschuss bietet Unternehmen erweiterte Förderleistungen bei der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung.
Für die betriebliche Aus- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen kann die Ausbildungsvergütung bezuschusst werden. Für eine anschließende Übernahme in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis haben Sie als Unternehmen zudem die Möglichkeit, einen Eingliederungszuschuss zu beantragen.
Während einer Probebeschäftigung lernen sich Unternehmen und Bewerbende näher kennen. Während der maximalen Dauer von 3 Monaten erhalten die Praktikantinnen und Praktikanten weiterhin Bürgergeld. Zusätzlich anfallende Kosten können nach vorheriger Beantragung übernommen werden.
Für eine angemessene Ausgestaltung von Ausbildungs- oder Arbeitsplatz während der Probebeschäftigung können Zuschüsse über die Agentur für Arbeit beantragt werden. Unsere Fachstelle für berufliche Wiedereingliederung stellt dazu den Kontakt zur Agentur für Arbeit für Sie her. Diese erreichen Sie unter
E-Mail: jobcenter-muenchen.reha-sb@jobcenter-ge.de *
*Bitte beachten Sie: Eine E-Mail ist nicht sicher. Daher erfolgt die Antwort in der Regel per Brief. Für eine sichere elektronische Kommunikation nutzen Sie gerne unsere digitalen Services.
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