Sie finden gemeinsam mit Ihrer Ansprechperson im Jobcenter München keine Einigung bei der Erstellung des Kooperationsplans? Dann gibt es die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.
Das Ziel des Schlichtungsverfahrens ist die Entwicklung einer Lösung und ein gemeinsames Verständnis darüber, wie es genau weitergehen soll.
Hier finden Sie alle Informationen darüber, was das Schlichtungsverfahren genau ist, wie Sie das Verfahren einleiten können und wer die Schlichtung leitet.
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