Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab 01. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04. März 2025 verlängert. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.
Auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge finden Sie alle Informationen, auch in mehreren Sprachen, dazu.
Diese Website benötigt Cookies. Einige von ihnen sind essenziell, während andere helfen, diese Website zu verbessern und spezielle Services ermöglichen. Diese Website verwendet keine Marketing-Cookies.
Individuelle Cookie-Einstellungen
Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Cookie-Informationen einblendenCookie-Informationen ausblenden
Inhalte von Social Media Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Sie Cookies von externen Medien akzeptieren, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte von Ihnen keiner manuellen Zustimmung mehr.
Cookie-Informationen einblendenCookie-Informationen ausblenden