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Information für Geflüchtete aus der Ukraine

Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab 01. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04. März 2025 verlängert. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.

Auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge finden Sie alle Informationen, auch in mehreren Sprachen, dazu.

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