Im Monat Juli soll der Sofortzuschlag für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (§ 72 SGB II) im Umfang von 20 € an Grundsicherungsbeziehende und Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Sozialgesetzbuch II gezahlt werden. Die Zahlungen werden zentral gesteuert und automatisch vorgenommen, sodass eine Auszahlung jeweils zum Ende des Monats Juli erfolgen wird.
Ebenfalls im Juli wird eine Einmalzahlung (§ 73 SGB II) zum Ausgleich der mit der Pandemie und den Preissteigerungen im Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen vorgenommen. Sie erhalten eine Einmalzahlung, wenn Sie im Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und sich Ihr Bedarf nach Regelbedarfsstufe 1 (Alleinstehende und Alleinerziehende) oder Regelbedarfsstufe 2 (volljährige Partner) richtet. Diese Einmalzahlung beträgt 200 € und wird zum Ende des Monats Juli automatisiert ausgezahlt.
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