Ohne „Arbeit ist alles nichts“ . Inklusion heißt daher für uns „Arbeit zu ermöglichen“, Menschen bei der Arbeitsaufnahme und Unternehmen bei der Besetzung freier Stellen gut zu unterstützen.
Das ist ein permanenter Prozess, der von allen Mitgliedern der Gesellschaft bewusst getragen werden sollte.
Wir brauchen Sie – die Unternehmen – als Partner. Als Partner, um Menschen Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu geben.
Als Partner, um gesamtgesellschaftlich Verantwortung zu übernehmen.
Als Partner, um den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Chance zu geben, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen, nur schwer eine Anstellung finden.
Wir benötigen Ihre Unterstützung, wenn es um die Einstellung von Menschen mit Behinderung geht. Wir brauchen Sie – ohne Sie und Ihre Bereitschaft, Menschen mit Einschränkungen eine Chance zu geben – bleiben diese Menschen vom Arbeitsmarkt und damit von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Das zu ermöglichen, ist die Zielstellung von Inklusion.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachstelle für berufliche Widereingliederung (Fachbereich Reha im Jobcenter München):
E-Mail: jobcenter-muenchen.reha-sb@jobcenter-ge.de
Telefon: 089 45 355 0
Wir können Sie mit vielen finanziellen und sonstigen Beratungsleistungen aus diesem Weg unterstützen. Sprechen Sie uns gerne an.
Hier erhalten Sie Informationen, Beratung und Unterstützung rund um die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.
Homepage der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in Bayern: www.eaa-bayern.de
Kostenlose bayernweite Rufnummer: 0800 90 40 001
Zusammenfassende Informationen erhalten Sie im Flyer der EAA München.
Ihre EAA München erreichen Sie hier:
Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber München
Ridlerstr. 55
80339 München
Ansprechpartner Herr Weier
Telefon: 08161 9699086
E-Mail: ansprechstelle.muenchen@eaa-bayern.de
Durch die Initiative Inklusion wird beispielsweise die Einstellung schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen ab 50 Jahren am Arbeitsmarkt unterstützt.
Als Arbeitgeber können Sie für jeden neu geschaffenen Arbeitsplatz und für die erstmalige Besetzung eines bereits bestehenden Arbeitsplatzes mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten „Älteren“ bis zu 10.000 Euro beantragen.
Dieser Antrag ist vor Beginn des Arbeitsverhältnis beim Inklusionsamt Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zu stellen.
Der Eingliederungszuschuss ist ein Zuschuss zum Bruttoarbeitsentgelt, der sich an der Minderleistung des Arbeitnehmers orientiert (bezogen auf den konkreten Arbeitsplatz). Der Zuschuss variiert in Höhe und Dauer und ist abhängig von der Einschränkung der Arbeitsleistung. Für behinderte und schwerbehinderte Menschen ist eine erweiterte, spezifische Förderung zum Ausgleich dieser Minderleistungen über eine Dauer von bis zu 24 Monaten in Höhe von bis zu 70 % des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts möglich – bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen über 55 Jahren bis zu 96 Monate.
Voraussetzung: Beratungsgespräch und Antragstellung vor Einstellung
Gesetzestext: § 90 SGB III
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Antragsformular: Eingliederungszuschuss
Als Arbeitgeber können Sie Ausbildungszuschüsse für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung behinderter und schwerbehinderter Menschen beantragen. Die Zuschüsse können bis zu 60 %, bei schwerbehinderten Menschen bis zu 80 %, in begründeten Ausnahmefällen bis zur Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung des letzten Ausbildungsjahres betragen. Bei Übernahme im Anschluss kann ein Eingliederungszuschuss von bis zu 70 % für die Dauer von einem Jahr erbracht werden, sofern während der Aus- oder Weiterbildung Zuschüsse gewährt wurden.
Voraussetzung: Beratungsgespräch und Antragstellung vor Ausbildungsbeginn
Gesetzestext: § 73 SGB III
Antragsformular: Ausbildungszuschuss für Schwerbehinderte
Eine befristete Probebeschäftigung ist sinnvoll, um sicherzugehen, dass Sie und der Bewerber zueinander passen. Arbeitgebern können die Kosten bis zur Dauer von drei Monaten erstattet werden, wenn sich dadurch die Chancen für eine Einstellung verbessern.
Für eine behindertengerechte Ausgestaltung von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen können Sie Zuschüsse über die Agentur für Arbeit (Kontakt stellt die Fachstelle für Wiedereingliederung her) erhalten, um damit eine dauerhafte Beschäftigung zu ermöglichen oder zu sichern.
Voraussetzung: Beratungsgespräch und Antragstellung vor Aufnahme der Probebeschäftigung bzw. Ausgestaltung des Arbeitsplatzes
Gesetzestext: § 46 SGB III
Antragsformular: Arbeitgeber können eine Probebeschäftigung bei der/ dem zuständigen Arbeitsvermittler/-in formlos beantragen.
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