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Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten (Qualifizierungschancengesetz)

Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und sich stetig ändernden Anforderungen in der Arbeitswelt durch die Digitalisierung, hat die Qualifizierung Ihrer Beschäftigten einen hohen Stellenwert in der Zukunftssicherung Ihres Unternehmens. Mit Hilfe des Qualifizierungschancengesetzes unterstützen wir Sie bei der Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden und tragen damit zum Erhalt Ihrer Wettbewerbsfähigkeit bei.

Förderumfang: Wir übernehmen, je nach Art der Qualifizierung, bis zu 100% der Lehrgangskosten und für die weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten einen Arbeitsentgeltzuschuss, dessen Höhe von Ihrer Unternehmensgröße und dem Maßnahmeziel abhängt.

Zusatzleistungen für die Beschäftigten: Je nach Art der Qualifizierung können die Beschäftigten unter Umständen Weiterbildungsprämien sowie eine Kostenerstattung für Fahrten, Unterbringung und Kinderbetreuung erhalten, sofern diese aufgrund der Weiterbildung zusätzlich entstehen. Gegebenenfalls sind umschulungsbegleitende Hilfen möglich.

Förderfähiger Personenkreis: Die Förderung richtet sich an sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die trotz Erwerbseinkommens auf Leistungen zur Grundsicherung angewiesen sind.

Flyer - Förderung der Weiterbildung Beschäftigter

Qualifizierungschancengesetz

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