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Eingliederungszuschuss

Möchten Sie eine Bewerberin oder einen Bewerber aus dem Leistungsbezug des Jobcenters einstellen, obwohl die fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit nicht ganz erfüllt sind? Für den daraus resultierenden Mehraufwand bei der Einarbeitung können Sie einen Antrag auf Eingliederungszuschuss stellen. Das Jobcenter übernimmt dann einen Teil des Bruttoarbeitsentgeltes.

Voraussetzungen: Der Antrag muss vor Abschluss des Arbeitsvertrages beim Jobcenter gestellt werden, die einzustellende Person muss Leistungen nach dem SGB II beziehen und es muss eine auf die Tätigkeit bezogene Minderleistung seitens der Bewerberin bzw. des Bewerbers vorliegen.

Dauer und Höhe der Förderung: Die Dauer und Höhe des Zuschusses sind abhängig von der Einschränkung der Arbeitsleistung. Es besteht eine Nachbeschäftigungspflicht, deren Dauer sich nach dem Förderzeitraum richtet.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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