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Betriebliche Erprobung

Wenn Sie einer Bewerberin oder einem Bewerber aus dem SGB II Bezug die Chance geben möchten ihre Eignung für eine zu besetzende Stelle unter Beweis zu stellen, versuchen Sie es doch mit einer betrieblichen Erprobung, der so genannten „Maßnahme beim Arbeitgeber“.

Über einen Zeitraum von maximal sechs Wochen (in begründeten Ausnahmefällen bis zu zwölf Wochen) kann eine Erprobung der Bewerberin / des Bewerbers in Ihrem Unternehmen erfolgen, ohne dass Ihnen dafür Kosten entstehen. Das Jobcenter zahlt für den gesamten Zeitraum das ALG II fort und kann gegebenenfalls auch die Fahrtkosten zu Ihrer Betriebsstätte übernehmen. Somit haben Sie und Ihr künftiger Mitarbeiter / Ihre künftige Mitarbeiterin Zeit, sich in Ruhe gegenseitig kennenzulernen.

Zur Genehmigung einer solchen Maßnahme beim Arbeitgeber ist es für das Jobcenter erforderlich, dass die Bewerberin/der Bewerber vorab einen formlosen Antrag bei ihrer/seiner zuständigen Integrationsfachkraft stellt. Aus dem Antrag müssen der gewünschte Zeitraum der Erprobung sowie Ihre Kontaktdaten als Erprobungsbetrieb hervorgehen.

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