Eine dauerhafte Arbeitsstelle können Sie nur finden, wenn Sie und Ihre Arbeitsvermittlerin bzw. Ihr Arbeitsvermittler im Jobcenter konstruktiv zusammen arbeiten. Es ist wichtig, die nächsten Schritte auf dem Weg zurück ins Erwerbsleben gemeinsam festzulegen. Dies geschieht in der Eingliederungsvereinbarung.
Es ist eine Vereinbarung mit Rechten und Pflichten für beide Seiten. Sie und Ihre Arbeitsvermittlerin bzw. Ihr Arbeitsvermittler unterschreiben. Die Eingliederungsvereinbarung legt alles Wichtige für die nächsten Monate fest. Daher sollten Sie sich vorab Gedanken machen, welche Ziele Sie haben, welche nächsten Schritte anstehen und wo Sie Unterstützung brauchen.
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Eine Arbeitsgelegenheit ist eine Beschäftigung auf dem sogenannten zweiten Arbeitsmarkt bzw. eine öffentlich geförderte Beschäftigung für Personen, die seit längerer Zeit arbeitslos sind. Solch eine Beschäftigung ist die Chance, Arbeitserfahrung zu sammeln, im Team mit Kolleginnen und Kollegen zu arbeiten, auszuprobieren, wie das Arbeitsleben ist. Arbeitsgelegenheiten sind sinnvolle Tätigkeiten in unterschiedlichen Berufsfeldern. Sie können mit einer Qualifizierung verbunden werden und werden von Sozialpädagogen begleitet.
Gerade auch für Menschen mit starken gesundheitlichen Einschränkungen, die nicht Vollzeit arbeiten können, sind Arbeitsgelegenheiten in einem geschützten Umfeld und mit besonderer Betreuung ein guter Weg, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Das Jobcenter schlägt Ihnen nur vakante Stellen mit tariflicher bzw. – falls kein Tarifvertrag vorliegt – mit ortsüblicher Entlohnung vor. Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, ist laut Gesetz jede Arbeit grundsätzlich zumutbar (§ 10 Sozialgesetzbuch II). Dennoch achten die Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler auf Ihren bisherigen Lebenslauf und Ihre Qualifikation.
Sie müssen eine Arbeitsstelle nicht annehmen, wenn
Bewerbungskosten kann das Jobcenter bezahlen, wenn Sie sich auf eine sozialversicherungspflichtige Stelle bewerben. Voraussetzung ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer Arbeitsvermittlung. Von ihr erhalten Sie Antragsvordrucke zur Kostenerstattung. Als Nachweis legen Sie die Rechnungen vor.
Wer Arbeitslosengeld II bekommt, ist verpflichtet, die Termine im Jobcenter wahrzunehmen. Können Sie dies nicht, weil Sie erkrankt sind, legen Sie wie bei einem regulären Arbeitsverhältnis auch dem Jobcenter eine ärztliche Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung vor. In jedem Fall teilen Sie dem Jobcenter noch am selben Tag Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer mit.
Im Gegensatz zu einem Arbeitsverhältnis besteht bei Arbeitslosigkeit grundsätzlich kein Anspruch auf Urlaub. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es jedoch die Möglichkeit, dass Sie sich bis zu drei Wochen im Kalenderjahr „beurlauben“ lassen. Klären Sie Ihr Anliegen vorab mit Ihrer Arbeitsvermittlung.
Rechtzeitig bevor Ihr Arbeitslosengeld I ausläuft, schreibt Ihnen die Agentur für Arbeit, dass Sie Arbeitslosengeld II beantragen können. Wohnen Sie in München, wenden Sie sich an das Jobcenter in Ihrem zuständigen Sozialbürgerhaus. Dort können Sie in der Eingangszone einen Antrag stellen. Die Antragsunterlagen können Sie auch hier herunterladen. Oder Sie stellen Ihren Antrag online über jobcenter.digital.
Jede Antragstellerin bzw. jeder Antragsteller hat das Recht auf eine kleine Geldreserve, genannt „Schonvermögen“, ebenso jedes weitere Mitglied in der Bedarfsgemeinschaft. Zudem gibt es Freibeträge für die Altersvorsorge.
Wichtig: Zum Vermögen zählen alle Güter einer Person, die in Geld messbar sind, also Sparverträge, Lebensversicherungen, Aktien, Grundstücke, Bargeld u.a. Sprechen Sie über die Details mit Ihrer Sachbearbeiterin bzw. mit Ihrem Sachbearbeiter.
Das Jobcenter übernimmt Unterkunfts- und Heizkosten, soweit sie gemäß der gesetzlichen Regeln als angemessen gelten. Ob die Kosten angemessen sind, richtet sich nach der Zahl der Familienangehörigen, dem örtlichen Mietniveau und den Möglichkeiten des örtlichen Wohnungsmarktes. Sehen Sie sich die Münchner Mietobergrenzen an.
Liegen die Kosten für Ihre Wohnung über diesen Mietobergrenzen, übernimmt das Jobcenter sie nur so lange, wie es Ihnen nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, diese zu senken, zum Beispiel durch einen Wohnungswechsel, maximal sechs Monate.
beispielsweise haben auf Grund ihrer Lebenssituation einen Mehrbedarf, den die Regelleistung nicht abdeckt. Dafür können sie unter bestimmten Voraussetzungen Pauschalbeträge bekommen, beispielsweise bis zu 700 Euro für Baby-Grundausstattung.
Sprechen Sie mit Ihrer Leistungssachbearbeitung!
Das Jobcenter zahlt sogenannte Leistungen zum Schulbedarf in Höhe von jährlich 150,00 Euro:
Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren: Schülerinnen und Schüler bis zum Alter von 14 Jahren erhalten die Leistung automatisch, ohne Antragstellung
Für Schülerinnen und Schüler im Alter von 15 bis 24 Jahren legen Sie bitte eine Schulbescheinigung vor. Diese erhalten Sie im Sekretariat Ihrer Schule.
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist gedacht für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, dem Sozialgesetzbuch XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten bzw. deren Eltern Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabe-Leistungen:
Mehr darüber erfahren Sie auf der Seite der Landeshauptstadt München zum Bildungs- und Teilhabepaket.
Je höher Ihr Verdienst aus einem Arbeitsverhältnis ist, desto höher ist der Freibetrag.
Bei einem Mini-Job mit einem Verdienst von 450 Euro werden also beispielsweise 170 Euro nicht angerechnet, Sie haben monatlich 170 Euro zusätzlich zur Grundsicherung zur Verfügung.
Sobald Sie Ihre jährliche Betriebskostenabrechnung erhalten haben, legen Sie diese bitte dem Jobcenter vor.
Die Jobcenter-App erleichtert Ihnen die Kommunikation mit Ihrem Jobcenter. Mit der App greifen Sie bequem über Ihr Smartphone auf Ihr Benutzerkonto (Profil) bei jobcenter.digital zu. Für regionale Informationen geben Sie bitte Ihre Postleitzahl ein.
Voraussetzungen für den angemeldeten Bereich:
Sobald Sie sich bei jobcenter.digital registriert und vom Jobcenter einen Freischaltcode erhalten haben, können Sie mit den Benutzerdaten von jobcenter.digital in der App die Funktion „Mein Bereich“ nutzen. Hier öffnet sich die individuelle Ansicht, in der beispielsweise die Historie der gestellten Anträge und der Bearbeitungsstand des aktuellen Bürgergeldantrags angezeigt werden.
Die Jobcenter-App bietet Ihnen die Möglichkeit, sich jederzeit die gestellten Anträge und deren Bearbeitungsstand anzeigen zu lassen. Über die App ist es außerdem möglich, Unterlagen direkt in die digitale Kundenakte zu senden, eine Veränderung mitzuteilen, dem Jobcenter eine Nachricht zu senden, einen Job zu suchen, Termine einzusehen oder zu vereinbaren. Auch der Antrag auf Bürgergeld (Erstantrag oder Weiterbewilligungsantrag) lässt sich über die Jobcenter-App aufrufen.
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