Ab dem 01. Juni 2022 betreuen die Jobcenter die geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung). Zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden.
Neben diesen Unterstützungsleistungen erhalten Sie Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie zu Weiterbildungsmöglichkeiten. Das Jobcenter München unterstützt Sie bei der Anerkennung Ihrer Berufsabschlüsse und arbeitet eng mit entsprechenden Behörden, Netzwerkpartnern und auch den Geflüchtetenunterkünften zusammen.
Voraussetzung für die Bewilligung von Arbeitslosengeld II ist die Vorlage der sogenannten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1, des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie die Registrierung im Ausländerzentralregister (AZR).
Hier finden Sie weiterführende Informationen, Hinweise und Flyer zu diesem Thema.
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