Mit dem Bürgergeld machen wir unseren Sozialstaat noch sicherer, moderner und bürgerfreundlicher und bringen die Grundsicherung für Arbeitsuchende auf die Höhe der Zeit. Wir stellen Aus- und Weiterbildungen in den Mittelpunkt und machen unser Land fit für die Herausforderungen der Zukunft.
Das Gesetz ist seit dem 20. Dezember 2022 verkündet.
Für Sie bedeutet das mehr Geld durch die Erhöhung der Regelsätze und zusätzliche Weiterbildungschancen durch den Fokus auf Qualifizierung und Weiterbildung.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie bereits Leistungen vom Jobcenter erhalten, brauchen Sie keinen neuen Antrag auf Bürgergeld stellen.
Das Bürgergeld wird in zwei Stufen eingeführt:
1. Schritt: 1. Januar 2023 u.a. mit der Erhöhung der Regelsätze
2. Schritt: 1. Juli 2023 u.a. mit der Einführung des Kooperationsplans.
Ausführliche Informationen zur Einführung des Bürgergeldes und allen wichtigen Änderungen finden Sie in unserem Brief zum Bürgergeld an alle Bürgerinnen und Bürger.
Zusammenfassende Informationen des Jobcenter München zum Thema finden Sie in unserem Flyer „Informationen zum Bürgergeld“.
Über den aktuellen Stand zum Thema Bürgergeld und die wichtigsten Änderungen können Sie sich auch auf folgenden Websites informieren:
In der digitalen Broschüre zum Bürgergeld finden Sie Fragen und Antworten zum Thema Bürgergeld.
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