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Auszahlungen von Bürgergeld per Scheck

Ab dem 01. Januar 2026 wird es nicht mehr möglich sein, das Bürgergeld per Verrechnungsscheck auszuzahlen. Denn das ZzV-Verfahren (Zahlungsanweisungen zur Verrechnung) wird eingestellt. Grund dafür ist eine technische Umstellung der Postbankfilialen auf das einheitliche IT-System der Deutschen Bank.

Für das Jobcenter München besteht somit keine Möglichkeit mehr, Bürgergeld per Verrechnungsscheck auszuzahlen.

Alle Kundinnen und Kunden, die aktuell Bürgergeld über einen Verrechnungsscheck bekommen, erhalten einen Brief mit weiteren Informationen.

Um Geldleistungen weiterhin schnell und problemlos zur Verfügung zu stellen, benötigen Sie ein Konto.

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Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos (Basiskonto) auf Guthabenbasis.

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