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Abschlagszahlungen für Strom, Gas und Wärme

Hinweis zu den Abschlagsforderungen der Energieversorger

Durch die Preisbremsen im Energiesektor kommt es bei der Neuberechnung der Abschlagsforderungen bei manchen Anbietern – insbesondere bei den Stadtwerken München (SWM) – zu starken Verzögerungen.

Sollten Sie hiervon betroffen sein und wurden bei Ihnen seit März 2023 keine Abschlagszahlungen abgebucht, könnten aufgrund der rückwirkenden Abschlagsforderungen hohe Einmalzahlungen auf Sie zukommen. Daher empfiehlt es sich, bereits jetzt Geld zurückzulegen oder weiterhin einen Abschlag zu überweisen, um die hohe Nachforderung zu mindern.

Bei Zahlungsschwierigkeiten wenden Sie sich bitte zuerst an Ihren Anbieter, um eine individuelle Lösung, wie beispielsweise eine Ratenzahlung, zu vereinbaren. Wie Sie den Kundenservice Ihres Energieversorgers erreichen, entnehmen Sie dem Schreiben, welches die Abschlagsforderung enthält.

Die SWM erreichen Sie unter der Service-Hotline 0800 796 796 0.

Wenn Sie mit Strom oder Gas heizen oder die Abschläge vom Jobcenter überwiesen werden, übersenden Sie uns bitte umgehend die Abschlagsneuberechnung.

Kontaktieren Sie bitte erst dann das Jobcenter München, wenn Sie nachweislich keine Einigung mit Ihrem Versorger treffen konnten.

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